2. Sämtliche unserer Angebote erfolgen unter der Annahme, dass der Empfänger das betreffende Objekt selbst erwerben will. Alle Mitteilungen und Angebote sind daher vertraulich zu behandeln, eine Weitergabe an Dritten ist ausdrücklich verboten und schadensersatzpflichtig. Sollte es aufgrund der unrechtmässigen Weitergabe des Angebots zu einem Vertragsabschluss kommen, explizit mit einem Familienangehörigen, einer mit dem Empfänger verbundenen Gesellschaft oder einer Gesellschaft, an der der Empfänger beteiligt ist, so ist der Empfänger verpflichtet, Schadensersatz in Höhe der vollen Maklercourtage zu leisten.
3. Sämtliche Angaben zu den von uns genannten Angeboten basieren ausschliesslich auf Informationen des Verkäufers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Haftung. Etwaige Schadensersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen.
4. Bei direkten Verhandlungen zwischen dem Verkäufer und Käufer ist stets auf unsere Firma Bezug zu nehmen und diese möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bei Unterzeichnung des Vorvertrags bzw. der notariellen Beurkundung hinzuzuziehen.
5. Die Maklercourtage entsteht und wird fällig mit dem Abschluss eines durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Kaufvertrags. Die Maklercourtage wird auch dann fällig, wenn ein nach Art, Lage oder Grösse anderes Objekt des Verkäufers zum Gegenstand eines Vertrags mit dem von uns vermittelten Käufer wird. Unser Anspruch auf die Maklercourtage bleibt auch in dem Fall bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht bzw. ggfs. infolge Anfechtung hinfällig wird oder sich aus anderen Gründen als rechtsungültig erweist. Dies gilt ebenso für den Fall, dass unsere Vermittlungstätigkeit ausschliesslich neben- bzw. mitursächlich für das Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses war. Die Maklercourtage wird ebenfalls in voller Höhe fällig, wenn das von uns nachgewiesene Objekt zu einem späteren Zeitpunkt vom Verkäufer direkt oder von einem anderen Makler angeboten wird und es in der Folge zu einem Vertragsabschluss kommt.
6. Maklercourtage
6.1. Die vom Käufer zu entrichtende Maklercourtage beträgt 3 % des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, jedoch mindestens 5.000 EUR zzgl. MWSt.
6.2. Die vom Verkäufer zu entrichtende Maklerprovision beträgt 3 % des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, jedoch mindestens 5.000 EUR zzgl. MWSt.
Die Maklercourtage ist bei Abschluss des Vorvertrages fällig und verdient.
7. Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil tätig zu sein.
8. Aufwandsentschädigung: Im Falle, dass der Verkäufer seine Verkaufsabsichten aufgibt bzw. das Haus aus dem Verkauf zurück-zieht oder die Immobile über Dritte veräussert, hat Dunn & Briggsteen Ltd. Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Diese richtet sich nach Aufwand und Wert der Immobilie, beträgt aber mindestens 4.000 EUR zzgl. MWSt.
9. Sämtliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
10. Ist eine der in diesen AGB aufgeführten Bestimmungen nicht rechtswirksam, so wird die Rechtswirksamkeit anderer Bestimmungen der AGB hiervon nicht berührt.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Cork, Irland.
Vermittler
Dunn & Briggsteen Ltd.