häufige Fragen

FRAGE 1. KANN ICH ALS AUSLÄNDER EINE IMMOBILIE IN ITALIEN ERWERBEN?

 

Ja, es ist als Ausländer problemlos möglich, eine Immobilie in Italien zu erwerben, die dann auch immer ordnungsgemäß im Grundbuch (Catastro) eingetragen wird.

 

 

FRAGE 2. WAS IST BEIM HAUSKAUF ZU BEACHTEN?

 

Der Kauf muss in jedem Fall über einen Notar abgewickelt werden. Dieser hat auch sicherzustellen, dass alle Teile der Immobilie legal gebaut und vollständig im Grundbuch eingetragen sind. Für den Erwerb muss man im Vorwege eine italienische Steuernummer beantragen, die beim Kauf dem Notar vorzulegen ist. Alle Zahlungen für den Erwerb der Immobilie können nur per Banküberweisung oder offiziell beglaubigte Bankschecks erfolgen, Barzahlungen jeder Summe über 3.000,00 € sind nicht zulässig.

 

FRAGE 3. WELCHE KOSTEN FALLEN AN?

 

Der Käufer hat beim Erwerb eine Grunderwerbsteuer auf Grundstücke und Immobilien zu entrichten. Diese beträgt bei Grundstücken 18%, bei Immobilien 11%, jedoch nicht auf den Kaufpreis, sondern auf den im Grundbuch festgelegten Katasterwert, der in etwa dem deutschen Einheitswert entspricht und in der Regel erheblich niedriger als der Kaufpreis ist. Des weiteren hat der Erwerber beim Erwerb die Notargebühren zu entrichten, die sich in den meisten Fällen zwischen 2.000€ und 5.000€ bewegt sowie eine Courtage im Falle, dass ein Makler eingeschaltet ist.

 

FRAGE 4. WANN MÜSSEN WELCHE ZAHLUNGEN GELEISTET WERDEN?

 

Eine Anzahlung in Höhe von 20-30% ist bei Unterzeichnung des Vorvertrags per Banküberweisung oder beglaubigtem Bankscheck an den Verkäufer zu entrichten. Die Abschlusszahlung, Grunderwerbssteuer und Notariatsgebühren sind in gleicher Form bei der notariellen Beglaubigung zu entrichten.

 

FRAGE 5. WER HILFT BEI DER RESTAURIERUNG?

 

Eine Zusammenarbeit mit Bella Casa Liguria bietet Ihnen den benötigten Mehrwert für die Phase danach. 

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen und Kontakte vor Ort. Unsere langjährigen Partner helfen bei vielfältigen Dienstleistungen vor Ort, u.a. wie Genehmigungsverfahren, Neu- und Umbau, fachgerechte Restaurierung oder Wiederherstellung des Originalzustandes, Interieur-Design, Property-Management, Rental-Marketing etc.

 

FRAGE 6. IST EINE FINANZIERUNG MÖGLICH?

 

Eine Finanzierung von Immobilien ist in Italien unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei EU-Bürgern verlangen italienische Banken in der Regel eine Bankauskunft und einen Einkommensnachweis / Steuererklärung der letzten 3 Jahre. Im Falle einer Bewilligung der Hypothek gewähren italienische Banken derzeit maximal 60 - 70 % des Immobilienwertes der als Sicherheit akzeptierten italienischen Immobilie.

 

FRAGE 7. IST EIN HAUS IN ITALIEN EINE SICHERE INVESTITION?

 

Eine Immobilie in Italien ist eine sichere und stabile Investition. Sowohl italienische Gestze wie auch EU-Richtlinien stellen sicher, dass jeder Erwerber im Grundbuch eingetragen wird und eine offiziell überprüfte Immobilie erwirbt. Als Vermietungsobjekt kann sich die Investition auch doppelt lohnen: Ein klug gewähltes Objekt garantiert eine mehrprozentige Rendite. Das Haus kann bereits nach 5 Jahren (in Deutschland nach 10 Jahren) wieder gewinnbringend und ohne Spekulationssteuer veräussert werden. Sprechen Sie uns an, auch hierfür sind wir die Fachleute und beraten Sie gerne.

 

 

 


Der verkaufsprozess

PREISVERHANDLUNG & VERKAUFSTERMIN

Wenn sich der Verkäufer und Käufer auf den Verkaufstermin und -preis geeinigt haben, wird ein Vorvertrag geschlossen, der die Grundbuchdaten und sämtliche Nebenabreden zu beinhalten hat.

NOTARIELLE BEURKUNDUNG

 

Nach Unterzeichnung des Vorvertrags und der Überweisung der Anzahlung wird im Regelfall die notarielle Beurkundung innerhalb von 30-60 Tagen erfolgen.

EIGENTUMSÜBERTRAGUNG & OFFIZIELLE REGISTRIERUNG

Für die offizielle Registrierung und die Eigentumsübertragung der Immobilie auf den Namen des Käufers hat der Notar laut italienischem Gesetz nach der  notariellen Beurkundung und Zahlung zu sorgen.